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Heimaufnahmemanagement / Kostendarstellung

 

Von der ersten telefonischen / persönlichen Anfrage bis zum Einzug eines Bewohners sind mehrere Gespräche, eventuell auch ein Haus- oder Krankenhausbesuch, die Heimbesichtigung sowie die Erledigung notwendiger Formalitäten notwendig. Einerseits wollen wir den Bewohner, seine momentane Situation, seine Angehörigen, sein Umfeld sowie seine Erwartungen und Vorstellungen kennen lernen. Andererseits möchten wir über unsere Einrichtung und unsere Konzeptionen informieren. Bewohner und Angehörige / Betreuer sollen sich ein möglichst realistisches Bild von unserer Einrichtung und dem Leben in unserem Haus machen können. Ferner gehört ein individuelles Leistungs- und Kostenangebot zu unserem Beratungsservice. Angehörige und zukünftige Bewohner können zu jeder Zeit die beiden Einrichtungen besichtigen.

Entscheiden Sie sich für einen Einzug in unsere Einrichtung, bekommen Sie entsprechend dem § 3 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes eine umfangreiche Informationsmappe mit alle notwendigen Informationen zu den einzelnen Leistungsbereichen der Einrichtung, den Zusatzleistungen und eine Kostenübersicht.

Kostenübersicht für die Bewohner im Altenheimbereich Am Hölzlein

Die Entgelte auf Grundlage der Pflegesatzvereinbarung und Vergütungsverträgen mit den Leistungsträgern belaufen sich derzeit wie folgt:

a) Unterkunft und Verpflegung

Das Entgelt für Unterkunft beträgt täglich 15,72 EUR
Das Entgelt für Verpflegung beträgt täglich 4,58 EUR
Gesamtbetrag Unterkunft und Verpflegung täglich 20,30 EUR

b) Pflegeleistungen und Betreuung

In Pflegestufe 0 täglich 24,78 EUR
In Pflegestufe I
täglich 35,40 EUR
In Pflegestufe II
täglich 48,24 EUR
In Pflegestufe III
täglich 65,53 EUR
In Pflegestufe Härtefall
täglich 75,89 EUR

c) Investitionsaufwendungen

Dem Heimträger entstehen bei der Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen Investitionsaufwendungen. Soweit diese Aufwendungen nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind, kann der Heimträger sie dem Bewohner gesondert berechnen. Der vom Bewohner zu übernehmende Investitionsanteil beträgt
täglich 2,56 EUR.

d) Ausbildungsumlage

Der Heimträger ist Ausbildungseinrichtung; ihm entstehen dadurch Kosten, die vom Bewohner anteilig getragen werden (nach momentaner Rechtslage). Die vom Bewohner zu übernehmende Ausbildungsumlage beträgt
täglich1,83 EUR.

Die Pflegekassen übernehmen folgende Kostenbeträge:

In Pflegestufe I 1023,00 EUR
In Pflegestufe II 1279,00 EUR
In Pflegestufe III 1510,00 EUR

Somit ergeben sich monatliche Eigenanteile in der

In Pflegestufe I   804,94 EUR
In Pflegestufe II   939,53 EUR
In Pflegestufe III 1234,64 EUR

 

Kostenübersicht für die Bewohner mit Sonderpflegsatz in der Phase F / Beatmungspatienten

Wir berechnen einen Kompletttagessatz von:
täglich 143,20 EUR.

Die Pflegekassen übernehmen folgende Kostenbeträge:

In Pflegestufe I 1023,00 EUR
In Pflegestufe II
1279,00 EUR
In Pflegestufe III
1510,00 EUR
Härtefall
1825,00 EUR
Sondersatz 1825,00 EUR

Somit ergeben sich monatliche Eigenanteile in der

In Pflegestufe I
  804,94 EUR
In Pflegestufe II
  939,53 EUR
In Pflegestufe III
1234,49 EUR
Härtefall
1234,49 EUR
Sondersatz 2531,14 EUR

 

Kostenübersicht für die Bewohner im gerontopsychiatrischen Wohnbereich

Die Entgelte auf Grundlage der Pflegesatzvereinbarung und Vergütungsverträgen mit denLeistungsträgern belaufen sich derzeit wie folgt:

a) Unterkunft und Verpflegung

Das Entgelt für Unterkunft beträgt täglich 16,76 EUR
Das Entgelt für Verpflegung beträgt täglich 3,64 EUR
Gesamtbetrag Unterkunft und Verpflegung täglich 20,40 EUR

b) Pflegeleistungen und Betreuung

In Pflegestufe I
täglich 44,08 EUR
In Pflegestufe II
täglich 57,48 EUR
In Pflegestufe III
täglich 74,13 EUR
In Pflegestufe Härtefall
täglich 84,49 EUR

c) Investitionsaufwendungen

Dem Heimträger entstehen bei der Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen Investitionsaufwendungen. Soweit diese Aufwendungen nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind, kann der Heimträger sie dem Bewohner gesondert berechnen.

Der vom Bewohner zu übernehmende Investitionsanteil beträgt täglich 15,95 EUR.
Sozialhilfeempfänger täglich 14,33 EUR.

d) Ausbildungsumlage / Ausbildungszuschlag

Die Kosten der Ausbildung zur Altenpflege werden in einigen Bundesländern gem. § 82a SGB XI auf die Heimentgelte umgelegt bzw. diesen zugeschlagen. Die vom Bewohner zu tragende Ausbildungsumlage bzw. der Ausbildungszuschlag beträgt
täglich 0,94 EUR.

Die Pflegekassen übernehmen folgende Kostenbeträge:

In Pflegestufe I
1023,00 EUR
In Pflegestufe II
1279,00 EUR
In Pflegestufe III
1510,00 EUR

Somit ergeben sich monatliche Eigenanteile in der

In Pflegestufe I
1452,28 EUR
In Pflegestufe II
1603,90 EUR
In Pflegestufe III
1879,40 EUR

 

Stand 09/2010. Alle Angaben ohne Gewähr.

 
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