Heimaufnahmemanagement / Kostendarstellung
Von der ersten telefonischen / persönlichen Anfrage bis zum Einzug eines Bewohners sind mehrere Gespräche, eventuell auch ein Haus- oder Krankenhausbesuch, die Heimbesichtigung sowie die Erledigung notwendiger Formalitäten notwendig. Einerseits wollen wir den Bewohner, seine momentane Situation, seine Angehörigen, sein Umfeld sowie seine Erwartungen und Vorstellungen kennen lernen. Andererseits möchten wir über unsere Einrichtung und unsere Konzeptionen informieren. Bewohner und Angehörige / Betreuer sollen sich ein möglichst realistisches Bild von unserer Einrichtung und dem Leben in unserem Haus machen können. Ferner gehört ein individuelles Leistungs- und Kostenangebot zu unserem Beratungsservice. Angehörige und zukünftige Bewohner können zu jeder Zeit die beiden Einrichtungen besichtigen.
Entscheiden Sie sich für einen Einzug in unsere Einrichtung, bekommen Sie entsprechend dem § 3 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes eine umfangreiche Informationsmappe mit alle notwendigen Informationen zu den einzelnen Leistungsbereichen der Einrichtung, den Zusatzleistungen und eine Kostenübersicht.
Kostenübersicht für die Bewohner im Altenheimbereich Am Hölzlein
Die Entgelte auf Grundlage der Pflegesatzvereinbarung und Vergütungsverträgen mit den Leistungsträgern belaufen sich derzeit wie folgt:
a) Unterkunft und Verpflegung
| Das Entgelt für Unterkunft beträgt | täglich 15,72 EUR |
| Das Entgelt für Verpflegung beträgt | täglich 4,58 EUR |
| Gesamtbetrag Unterkunft und Verpflegung | täglich 20,30 EUR |
b) Pflegeleistungen und Betreuung
| In Pflegestufe 0 | täglich 24,78 EUR |
| In Pflegestufe I |
täglich 35,40 EUR |
| In Pflegestufe II |
täglich 48,24 EUR |
| In Pflegestufe III |
täglich 65,53 EUR |
| In Pflegestufe Härtefall |
täglich 75,89 EUR |
c) Investitionsaufwendungen
Dem Heimträger entstehen bei der Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen Investitionsaufwendungen. Soweit diese Aufwendungen nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind, kann der Heimträger sie dem Bewohner gesondert berechnen. Der vom Bewohner zu übernehmende Investitionsanteil beträgt
täglich 2,56 EUR.
d) Ausbildungsumlage
Der Heimträger ist Ausbildungseinrichtung; ihm entstehen dadurch Kosten, die vom Bewohner anteilig getragen werden (nach momentaner Rechtslage). Die vom Bewohner zu übernehmende Ausbildungsumlage beträgt
täglich1,83 EUR.
Die Pflegekassen übernehmen folgende Kostenbeträge:
| In Pflegestufe I | 1023,00 EUR |
| In Pflegestufe II | 1279,00 EUR |
| In Pflegestufe III | 1510,00 EUR |
Somit ergeben sich monatliche Eigenanteile in der
| In Pflegestufe I | 804,94 EUR |
| In Pflegestufe II | 939,53 EUR |
| In Pflegestufe III | 1234,64 EUR |
Kostenübersicht für die Bewohner mit Sonderpflegsatz in der Phase F / Beatmungspatienten
Wir berechnen einen Kompletttagessatz von:
täglich 143,20 EUR.
Die Pflegekassen übernehmen folgende Kostenbeträge:
| In Pflegestufe I | 1023,00 EUR |
| In Pflegestufe II |
1279,00 EUR |
| In Pflegestufe III |
1510,00 EUR |
| Härtefall |
1825,00 EUR |
| Sondersatz | 1825,00 EUR |
Somit ergeben sich monatliche Eigenanteile in der
| In Pflegestufe I |
804,94 EUR |
| In Pflegestufe II |
939,53 EUR |
| In Pflegestufe III |
1234,49 EUR |
| Härtefall |
1234,49 EUR |
| Sondersatz | 2531,14 EUR |
Kostenübersicht für die Bewohner im gerontopsychiatrischen Wohnbereich
Die Entgelte auf Grundlage der Pflegesatzvereinbarung und Vergütungsverträgen mit denLeistungsträgern belaufen sich derzeit wie folgt:
a) Unterkunft und Verpflegung
| Das Entgelt für Unterkunft beträgt | täglich 16,76 EUR |
| Das Entgelt für Verpflegung beträgt | täglich 3,64 EUR |
| Gesamtbetrag Unterkunft und Verpflegung | täglich 20,40 EUR |
b) Pflegeleistungen und Betreuung
| In Pflegestufe I |
täglich 44,08 EUR |
| In Pflegestufe II |
täglich 57,48 EUR |
| In Pflegestufe III |
täglich 74,13 EUR |
| In Pflegestufe Härtefall |
täglich 84,49 EUR |
c) Investitionsaufwendungen
Dem Heimträger entstehen bei der Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen Investitionsaufwendungen. Soweit diese Aufwendungen nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind, kann der Heimträger sie dem Bewohner gesondert berechnen.
Der vom Bewohner zu übernehmende Investitionsanteil beträgt täglich 15,95 EUR.
Sozialhilfeempfänger täglich 14,33 EUR.
d) Ausbildungsumlage / Ausbildungszuschlag
Die Kosten der Ausbildung zur Altenpflege werden in einigen Bundesländern gem. § 82a SGB XI auf die Heimentgelte umgelegt bzw. diesen zugeschlagen. Die vom Bewohner zu tragende Ausbildungsumlage bzw. der Ausbildungszuschlag beträgt
täglich 0,94 EUR.
Die Pflegekassen übernehmen folgende Kostenbeträge:
| In Pflegestufe I |
1023,00 EUR |
| In Pflegestufe II |
1279,00 EUR |
| In Pflegestufe III |
1510,00 EUR |
Somit ergeben sich monatliche Eigenanteile in der
| In Pflegestufe I |
1452,28 EUR |
| In Pflegestufe II |
1603,90 EUR |
| In Pflegestufe III |
1879,40 EUR |
Stand 09/2010. Alle Angaben ohne Gewähr.



